Der Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten und den jeweiligen Stellvertretern zusammen, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden. Der Schulelternbeirat übt als Gremium die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Gemeinsam mit der Schulleitung werden wesentliche Vorgänge des Schulalltags erörtert. Weitere Aufgaben des Schulelternbeirates sind sowohl die Weitergabe von Information und die Beratung der Eltern als auch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule zu fördern.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste schulische Entscheidungs-gremium. Sie setzt sich je zur Hälfte aus Lehrern und Eltern zusammen, die gemeinsam die Möglichkeit haben, die Schule und den Schulalltag zu gestalten und mitzubestimmen. Die Eltern, die in diesem Gremium mitarbeiten möchten, werden von dem Elternbeirat für zwei Jahre gewählt. Sie müssen aber nicht dem Elternbeirat angehören. Die Schulleiterin hat den Vorsitz.