Das Fehlen eines Kindes bei Krankheit oder aus anderen Gründen muss unverzüglich vor Unterrichtsbeginn bis 07.45 Uhr von den Eltern in der Schule telefonisch oder auf dem Anrufbeantworter gemeldet werden.
Die Eltern sind verpflichtet, die Schule über die Dauer der Abwesenheit ihres Kindes auf dem Laufenden zu halten.
Beim Fehlen von mehreren Tagen muss ab dem vierten Tag eine schriftliche Entschuldigung machgereicht werden (z.B. im Schulheft). Diese muss spätestens am dritten Tag, wenn das Kind die Schule wieder besucht, vorliegen.
(Schulkonferenzbeschluss vom 23.01.2020)